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| Steinschlagreparatur |
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Aus einem kleinen Steinschlag kann schnell durch Erschütterung und Temperaturwechsel ein großer Riss entstehen. Eine Reparatur ist möglich, wenn der Schaden nicht größer als 2 cm, nicht im Blickfeld des Fahrers liegt und mehr als 10 cm vom Scheibenrand entfernt ist. |
Für Teil- und Vollkaskoversicherte entstehen
keine Kosten, die Selbstbeteiligung wird
nicht in Anspruch genommen und der Schadensfreiheitsrabatt bleibt unverändert. |
| Windschutzscheibenaustausch |
| Wenn eine Reparatur der Windschutzscheibe nicht möglich ist, muß sie fachgerecht ausgetauscht werden. |
| Teil- und Vollkaskoversicherte müssen lediglich die Selbstbeteiligung bezahlen, der Schadensfreiheitsrabatt bleibt unverändert. |
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